AGB

Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietbusfahrten

Angebote und Termine

Mit der Unterbreitung eines Angebots reservieren wir, wenn Wagengröße und Termin bekannt sind, den entsprechenden Omnibus über einen angemessenen Zeitraum. Wir bitten daher, über unser Angebot alsbald zu entscheiden und um möglichst umgehende Mitteilung. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend.

Bestellung und Auftragsbestätigung

Die Bestellung eines Mietomnibusses soll schriftlich erfolgen. Sie muss neben der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Komfort) Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrstrecke und möglichst genaue Rückkunftszeit enthalten. Für uns wird diese Bestellung verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Durchführung, Rücktritt und Ausfall

Wir sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen (nach Möglichkeit 15 Minuten vorher) und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten.

Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen (spätestens eine Woche vor Antritt der Fahrt), so sind unbeschadet evtl. höherer Schadenersatzansprüche, mindestens 50% des Fahrpreises zu entrichten. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z. B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine günstige Rückbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen, oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§ 12, 13 und 14).

Preise und Preisänderungen

Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden.

Umfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten.

Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, be­endigt, erfolgt Nachberechnung. Die Rechnung wird nach der z. Zt. gültigen Preisliste erstellt. Alle Nebenkosten wie die Gebühren für Straßenbenützung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Kunden zu bezahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen.

Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Haftung

Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens € 500,-. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen.

Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmungen und Personen bleibt unberührt, es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen.

Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.

Mitnahme von Kindern

Kinder dürfen von Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung des Mietomnibusses berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.

Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfange mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Unfall-Versicherung.

Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung dafür wird nicht übernommen.

Paß und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes.

Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gem. § 688 ff. ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.